Vor einigen Jahren war es üblich, dass neu gegründete Unternehmen Post vom Steueramt erhielten mit der Frage: Wann endet Ihr erstes Geschäftsjahr?
Diese Praxis gehört der Vergangenheit an. Heute erhält man automatisch die Steuererklärung für das erste Geschäftsjahr – auch wenn ein verlängertes Geschäftsjahr geplant ist.
🔍 Wichtig zu wissen:
Damit das verlängerte Geschäftsjahr anerkannt wird, muss die Steuererklärung mit 0 CHF ausgefüllt und eingereicht werden – mit dem klaren Vermerk:
„Verlängertes Geschäftsjahr – Abschluss erstmals per 31.12.20xx“
💡 Nach wie vor ist es möglich, von einem verlängerten Geschäftsjahr zu profitieren – und sich so die Abschlusskosten für ein kurzes erstes Geschäftsjahr zu sparen.