Thaler Treuhand

Transparenzregister 1. Oktober 2026!

Bei neuen gesetzlichen Regelungen denken viele Unternehmen zuerst: Das betrifft mich wahrscheinlich nicht.

Beim neuen Transparenzregister ist genau das anders.

Diese Regelung betrifft für einmal fast alle Unternehmen. Rund 75% aller Unternehmen müssen sich ab dem 1.10.2026 in das neue schweizerische Transparenzregister eintragen lassen.

Per 1.10.2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen in Kraft.

Meldepflichtig sind insbesondere AG, GmbH, Genossenschaften sowie weitere gesetzlich erfasste Rechtsformen. Ausgenommen sind unter anderem börsenkotierte Unternehmen und deren qualifizierte Tochtergesellschaften, gesetzlich beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen mit mindestens 75% Beteiligung durch Gemeinwesen sowie einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stiftungen und Vereine.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass die wirtschaftlich berechtigten Personen identifiziert, dokumentiert und im Transparenzregister gemeldet werden müssen. Änderungen müssen zudem fristgerecht aktualisiert werden.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die neuen Regelungen umzusetzen.

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