Viele Arbeitgeber glauben, dass ein Vorschuss eine freiwillige Leistung sei und sie diesen Wunsch auch ablehnen können. Doch das ist nicht ganz korrekt.
📌 Der Vorschuss ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn ein Mitarbeiter nach einem Vorschuss fragt, kann der Arbeitgeber nicht einfach Nein sagen – zumindest nicht, wenn sich die Person in einer finanziellen Notlage befindet.
➡️ In einem solchen Fall besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen Vorschuss in Höhe der bereits geleisteten Arbeit zu gewähren.
Art. 323 Abs. 4 OR