Schlechte Geschäftsjahre führen oft dazu, dass Abschreibungen ausbleiben oder zu niedrig angesetzt werden. Doch das lässt sich korrigieren: Unterlassene Abschreibungen können innerhalb der 7-jährigen Verlustverrechnung nachgeholt werden. 📉➡️📈
Folgende Bedingungen gibt es:
🟠 Abschreibung wurde unterlassen aufgrund schlechten Geschäftsgangs
🟠 das Objekt ist noch vorhanden ist
🟠 Unterlassung war nicht missbräuchlicher Natur
👉 Haben Sie in der Vergangenheit Abschreibungen versäumt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dies zu prüfen und gegebenenfalls nachzuholen!